Ein Eintritt kann erfolgen, wenn...
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umfassende Betreuung und Erziehung im heil- und/oder sozialpädagogischem Bereich notwendig ist, welche von der
Herkunftsfamilie nicht gewährleistet werden können.
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die Eltern nicht in der Lage sind, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen.
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schwierige soziale Verhältnisse die gesunde Entwicklung des Kindes/Jugendlichen gefährden.