Aufnahmeverfahren


Ein Eintritt kann erfolgen, wenn...

  • umfassende Betreuung und Erziehung im heil- und/oder sozialpädagogischem Bereich notwendig ist, welche von der Herkunftsfamilie nicht gewährleistet werden können.
  • die Eltern nicht in der Lage sind, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen.
  • schwierige soziale Verhältnisse die gesunde Entwicklung des Kindes/Jugendlichen gefährden.

Aufnahmebedingungen

 

  • Die Kinder und Jugendlichen sollen geistig und körperlich soweit gesund sein, dass sie innerhalb unserer Wohngemeinschaft getragen werden können und eine öffentliche Schule besuchen können.
  • Das betreffende Kind oder der Jugendliche soll mittel- bis langfristig auf einen Platz bei uns in der Wohnfamilie angewiesen sein.